Zulassung als Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften

Herr Dr. med. Stefan Heidt hat mit Bescheid vom 04.11.2015 vom Landesverband Südost der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( DGUV ) die Zulassung als sog. D-Arzt erhalten.
Somit darf Herr Dr.Heidt weiterhin aufgrund seiner nachgewiesenen fachlichen Befähigung, der personellen und sachlichen Ausstattung seiner Praxisklinik Arbeits-, Wege- und Schulunfälle behandeln, nachdem die Berufsgenossenschaften die Zulassung ehemaliger H-Ärzte zum 01.01.2016 beendet.
Dies ist wiederum ein Beleg dafür, daß die Maxime der ständigen Fort- und Weiterbildung richtig ist, um den sich stetig steigenden Anforderungen in der Medizin zum Wohle der sich anvertrauenden Patienten gerecht zu werden. Nur wenige H-Ärzte, die nun die neuen, angehobenen Anforderungen der Berufsgenossenschaften erfüllen, haben im Rahmen der neuen, angehobenen Qualitätsanforderungen die Beteiligung zum Durchgangsarzt erhalten; Dr. Heidt gehört dazu.

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