Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer

Die Praxismaxime der ständigen Weiterbildung hat der Praxisinhaber wieder einmal mehr als erfüllt: Nicht nur, daß er die die Fortbildungspflicht für Vertragsärzte erfüllt, sondern darüber hinaus erhält  er auch  –  fortlaufend – das  freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer.
Er redet nicht selbst oder läßt andere über seine Qualifikationen sprechen, sondern erfüllt diese überdurchschnittlich.
 

 

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