Aktuelle Patienteninformationen aus dem Gesundheitswesen
Kostenerstattung für gesetzlich Krankenversicherte
Viele gesetzlich Krankenversicherte müssen sehr lange auf einen entsprechenden Facharzttermin, insbesondere auch spezielle Kontrollen wie z.B. MR Untersuchung, warten. Dies liegt daran, dass die Ausgaben für die ärztlichen Leistungen (Behandlungen wie auch Untersuchungen etc.) von den gesetzlichen Krankenkassen budgetiert sind. Das bedeutet, es werden nur für eine gewisse Anzahl von Gesundheitschecks die Kosten übernommen. Überschreitet die Anzahl der Untersuchungen und Therapien die von der Krankenkasse veranschlagte Gesamtpauschale, werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Nicht nur, dass Ärzte quasi umsonst die Leistung erbringen, nein, sie müssen auch mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach Meinung gesetzlicher Krankenkassen könnten Ärzte ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß erbracht und den Leistungsinhalt nicht komplett erfüllt haben und rufen so bei Überschreitung einer bestimmten Anzahl von Untersuchungen den Verdacht des Betrugs auf. Dies wiederum kann strafrechtlich geahndet werden.
Aus diesem Grund entstehen lange Wartezeiten für GK-Versicherte.
Die GK-Versicherten haben jedoch nun die Möglichkeit von dem sogenannten Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln. Das bedeutet, anstelle der Behandlung über die Krankenversicherungskarte erhält der Patient eine nach GOÄ96 erstellte Liquidation (=Rechnung) der durchgeführten Leistungen. Diese Rechnung kann der Versicherte bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere seit 12.01.2011 bereits, ohne Abschlag von Verwaltungskosten zur Kostenerstattung einreichen. Die Mindestbindungsfrist von bisher einem Jahr wurde hierauf auf ein Kalendervierteljahr verkürzt. Wenn Sie sich für die Kostenerstattung interessieren, berät Sie sicherlich Ihre gesetzliche Krankenkasse gerne.
Vorteil: Absolute Transparenz für alle Beteiligten.
Hauptvorteil: Sofortige Terminvergabe für den Patienten aufgrund fehlender fesselnder Budgetierung möglich. Somit können lange Wartezeiten deutlich verkürzt bzw. sogar vermieden werden.
Möglicher Vorteil: Sie, als GK-Versicherte/r könnten auf einen Teil der Kosten, je nach Erstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse, sitzen bleiben. Dies würde Ihnen aber einen Einblick in die tatsächliche Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen geben, da diese ja immer vollmundig behaupten, sie würden die Kosten für alle medizinischen notwendigen Behandlungen und Untersuchungen in vollem Umfang übernehmen.