Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer
Die Praxismaxime der ständigen Weiterbildung hat der Praxisinhaber wieder einmal mehr als erfüllt: Nicht nur, daß er die die Fortbildungspflicht für Vertragsärzte erfüllt, sondern darüber hinaus erhält er auch – fortlaufend – das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer.
Er redet nicht selbst oder läßt andere über seine Qualifikationen sprechen, sondern erfüllt diese überdurchschnittlich.