Freiwilliges Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer

Die Praxismaxime der ständigen Weiterbildung hat der Praxisinhaber wieder einmal mehr als erfüllt: Nicht nur, daß er die die Fortbildungspflicht für Vertragsärzte erfüllt, sondern darüber hinaus erhält  er auch  –  fortlaufend – das  freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer.
Er redet nicht selbst oder läßt andere über seine Qualifikationen sprechen, sondern erfüllt diese überdurchschnittlich.
 

 

Privacy Preference Center

Close your account?

Your account will be closed and all data will be permanently deleted and cannot be recovered. Are you sure?

Zurück